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Verhaltenskodex für Lieferanten und Mitarbeitende

Vorausdenken macht produktiv

CAD Datenaustausch

 

Geregelte und durchdachte Abläufe sind Voraussetzung für einen problemlosen Datenaustausch und somit Grundlage für eine optimale Zusammenarbeit mit unseren Partnern und Lieferanten. Damit auch Sie die einzelnen Schritte schon im Vorhinein kennen, haben wir im Dokument “Der Weg zur Datenaustauschvereinbarung” alle notwendigen Punkte und im Dokument “Datenaustauschblatt” die aktuell gültige Basis beschrieben. Für eine erste Kontaktaufnahme, bitten wir Sie, uns Ihren konkreten Bedarf kurz mitzuteilen. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung und richten die notwendigen Systeminformationen für einen Probebetrieb ein.

Hinweisgebersystem

Gesetzeskonformes Verhalten und Integrität haben bei Hirschmann Automotive oberste Priorität. Um diese Werte zu sichern und mögliche Rechtsverstöße zu vermeiden, ist es entscheidend, dass Fehlverhalten oder Missstände frühzeitig erkannt, gemeldet, aufgeklärt und abgestellt werden. Als international tätiges Unternehmen in der Automobilindustrie hat Hirschmann Automotive daher und gemäß der EU Whistleblower Richtlinie (EU/2019/1937) ein globales, geschütztes und vertrauliches Hinweisgebersystem eingerichtet, das auch komplett anonyme Meldungen ermöglicht.

 

Welche Verstöße können gemeldet werden?

Über das Hinweisgebersystem können lediglich Verstöße gegen EU-Recht und andere gesetzliche Bestimmungen sowie Verletzungen des Verhaltenskodex gemeldet werden. Überwiegend dient die Meldeplattform dazu, Verstöße in folgenden Bereichen aufzudecken:

  • Finanz- und steuerrechtliche Angelegenheiten

  • Wirtschaftskriminalität (wie z.B. Korruption, Betrug oder Bestechung)

  • Umweltschutz

  • Sicherheit und Gesundheit

  • Datenschutz und IT-Sicherheit

Sämtliche sonstigen Vorfälle sind daher weiterhin über die gewohnten Strukturen zu melden bzw. zu eskalieren. Das Hinweisgebersystem soll somit primär dann genutzt werden, wenn andere Eskalationsmechanismen nicht zu einer ausreichenden Klärung geführt haben.

 

Wie können Hinweise gemeldet werden?

Das Hirschmann Automotive Hinweisgebersystem steht unseren Mitarbeitern sowie externen Personen (etwa Kunden und Lieferanten) weltweit und rund um die Uhr online zur Verfügung. Die Entgegennahme vertraulicher bzw. anonymer Hinweise ist dabei über folgende voneinander unabhängige Meldekanäle möglich:

 

Online: Über das von einem externen Dienstleister betriebene Hinweisgebersystem unter https://hirschmannautomotive.whistlelink.com/ können rund um die Uhr Meldungen (auch völlig anonym) abgegeben

Postalisch: Alternativ können Meldungen auch postalisch an folgende Anschrift erfolgen: Hirschmann Automotive GmbH, z.H. LC, Oberer Paspelsweg 6-8, 6830 Rankweil, Österreich.

Telefonisch: Weiters werden auch telefonische Meldungen unter folgender Nummer entgegengenommen: +43 5522 3070. Bei einer telefonischen Meldung hat der Hinweisgeber zu Beginn des Gesprächs darauf hinzuweisen, dass er ein Fehlverhalten oder einen Rechtsverstoß melden möchte, um mit einem vertrauenswürdigen Mitarbeiter zur Aufnahme des Falles zu sprechen.

E-Mail: Meldungen können außerdem an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: whistleblowing@hirschmann-automotive.com.

Persönlich: Auf Wunsch können Hinweise auch persönlich gemeldet werden.

 

Unser Hinweisgebersystem garantiert dabei den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber. Sämtliche Meldungen werden daher höchst vertraulich gehandhabt. Außerdem ist es auch möglich, Hinweise komplett anonym abzugeben und über unser Hinweisgebersystem anonymisiert mit uns zu kommunizieren.

 

Was geschieht nach der Meldung?

Jeder Hinweis wird an eine unparteiische Stelle bestehend aus einem Kernteam mit aktuell drei vertrauenswürdigen, zur Vertraulichkeit verpflichteten und geschulten Personen weitergeleitet. Anschließend erfolgt eine erste Bewertung, ob die Meldung für das Hinweisgebersystem geeignet und relevant ist. Der Hinweisgeber erhält binnen sieben Tagen eine Bestätigung über den Eingang seiner Meldung sowie eine Benachrichtigung, ob die Meldung weiterbearbeitet wird.

Bei geeigneten Meldungen erfolgt die Bearbeitung des Hinweises gemeinsam mit den im Einzelfall erforderlichen vertrauenswürdigen Ansprechpersonen aus den jeweiligen Fachbereichen. Sämtliche Ermittlungen werden mit größtmöglicher Vertraulichkeit in einem möglichst kleinen Personenkreis durchgeführt. Die Bearbeitung des Hinweises wird daher nur mit jenen Personen durchgeführt, deren Zuständigkeitsbereich von der Meldung betroffen ist und von denen anzunehmen ist, dass mit ihnen eine Aufklärung des Falles gelingen kann.

Sofern im Einzelfall erforderlich, wird die Meldung im unbedingt notwendigen Ausmaß und unter Wahrung der Vertraulichkeit auch an externe Stellen weitergegeben (etwa Berater, Sachverständige, Rechtsanwälte, etc.).

In weiterer Folge werden entsprechende Maßnahmen implementiert, um den Verstoß zu beenden und vergleichbare Vorfälle in Zukunft zu verhindern. Darüber werden wir den Hinweisgeber innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten entsprechend informieren.

 

 

Vielen Dank für die Unterstützung!